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Gewährleistung und mängelrüge

Wenn Sie etwas gekauft haben, muss Ihnen der Verkäufer die Ware wie vereinbart, also frei von Mängeln, übergeben. Dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt. Hat die gekaufte Ware einen Mangel, dann haben Sie Gewährleistungsrechte. Verwechseln Sie Gewährleistung nicht mit Garantie. Erstere ist ein gesetzliches Recht, das Sie gegenüber dem Verkäufer haben. Letztere ist eine freiwillige Leistung der Hersteller oder Händler. Die Informationen, welche Rechte die Garantie umfasst, finden Sie in den Garantiebedingungen.

Bei der Gewährleistung gilt: Sie können bei Mängeln an der Ware zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen oder eine Reparatur. In beiden Fällen trägt der Verkäufer die Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien

Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, dürfen Sie als Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB). Sie sind nicht an Ihre Wahl gebunden, können also auch zunächst eine Reparatur verlangen und später eine Ersatzlieferung. Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, etwa wenn durch eine Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB).

Hält Verkaufer diese Frist nicht ein oder hat die Nacherfüllung keinen Erfolg, können Sie eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen (Minderung) oder Sie machen den Vertrag rückgängig (Rücktritt).

In folgenden Situationen können Sie somit auch nach den neuen gesetzlichen Regelungen sofort zurücktreten:

  • eine angemessene Frist ist bereits vergangen, nachdem Sie dem Unternehmer den Mangel mitgeteilt haben,
  • es zeigt sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein Mangel,
  • der Mangel ist schwerwiegend,
  • der Händler hat die Nacherfüllung verweigert oder es ist offensichtlich, dass der Unternehmer nicht nacherfüllen wird.

Im Rahmen eines Rücktritts hat der Verkäufer dann die Kosten und das Risiko für die Rücksendung zu tragen (§ 475 Abs. 6 BGB).

Nur bei ganz unerheblichen Mängeln ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen. 

Ihre Gewährleistungsrechte gelten nicht unbegrenzt. Sie stehen Ihnen innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe oder Erhalt des Produkts zu.

Als Käufer:in müssen Sie Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend machen. 

Kontakt für Gewährleistung und Mängelrüge:

SMILESONIC Sp. z o.o., Sienna –Str.9, 70-542 Szczecin, Polen

E-mail: [email protected]

Telefon: +48516446370